Erstklassige Rahmenbedingungen
Ein Bonus für die Zukunft unserer Umwelt
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland bis 2010 auf mindestens 12,5 % zu verdoppeln und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % zu steigern. Neben Wind, Wasser und Sonne soll insbesondere Biomasse verstärkt genutzt werden, denn gerade die Bioenergien weisen ein hohes Potenzial für die regenerative Energieerzeugung auf. Experten glauben, dass Bioenergie langfristig eine Spitzenposition unter den erneuerbaren Energieträgern hinsichtlich Menge und Wettbewerbsfähigkeit erreichen wird. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zuletzt novelliert im Sommer 2004, hat der Gesetzgeber die Weichen für „mehr grüne Energie in Deutschland“ gestellt.
Mit der zum 1. August 2004 in Kraft getretenen Novellierung des EEG verbessern sich besonders die Rahmenbedingungen für Bioenergien. Neben der nach Leistungsklassen gestaffelten Grund- oder Mindestvergütung sieht das Gesetz eine Reihe von Bonusvergütungen vor, die zusätzliche Anreize zur Nutzung des vorhandenen Biomassepotenzials schaffen sollen.
Werden ausschließlich nachwachsende Rohstoffe eingesetzt, erhöhen sich die Mindestvergütungen um einen „NawaRo-Bonus“ von 6 Cent/kWh bis zu einer elektrischen Leistung von 500 Kilowatt bzw. von 4 Cent/kWh bis zu 5 Megawatt.
Für den Einsatz innovativer, besonders energieeffizienter und damit umwelt- und klimaschonender Anlagentechniken wurde ein „Technologie-Bonus“ eingeführt. Hierdurch erhöht sich die Mindestvergütung bis zu einer Leistung von 5 Megawatt um weitere 2 Cent/kWh.
Für Bioenergie-Anlagen bis 20 MW, die neben der Stromerzeugung die anfallende Wärme auskoppeln, wird ein zusätzlicher Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus von 2 Cent/kWh gewährt.
Beginnend ab dem 1. Januar 2005 werden die Mindestvergütungen jährlich für ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um 1,5 % gesenkt.
Die im Jahr der Inbetriebnahme gültigen Mindestvergütungen einschließlich eventueller Bonuszahlungen sind für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme gültig.